Erstellt am 17.11.2007 um 16:31 Uhr von pirat
@Katze,
Beteiligungsrechte....
Teilnahme an Vorstellungsgesprächen § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX
da findest du Infos.........
http://www.sbv-nrw.de/Texte/info_01_2007.pdf
Erstellt am 17.11.2007 um 23:18 Uhr von DonJohnson
Fitting § 99 Nr. 158 (Seite 1444): „Findet ein Vorstellungsgespräch beim Arbeitgeber statt, so wäre es zweckmäßig, dass sich der Bewerber auch beim Betriebsrat vorstellt, damit dieser sachgemäß prüfen kann, ob etwa eine der Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegt. Ein Rechtsanspruch des Betriebsrats besteht insoweit nicht (BAG 18. 7. 78 AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG)“
Erstellt am 18.11.2007 um 17:31 Uhr von Katze
@pirat
Danke für Deine Antwort, konnte damit was anfangen
@Don Johnson
es ging ja nicht um den Betriebsrat, sondern um die SBV (Schwerbehindertenvertretung)