Erstellt am 16.11.2007 um 08:32 Uhr von ambu
Hallo daddel,
der Mitarbeiter muss seine evtl. vorhandene Gleichstellung dem Arbeitgeber ja nicht anzeigen. Lies Dir mal das Anschreiben zum Gleichstellungsantrag durch, da steht das irgendwo. Im Fall der Kündigung fällt er natürlich dann unter den besonderen Schutz und kann zu diesem Zeitpunkt den Arbeitgeber über die Gleichstellung informieren.
Gruß ambu
Erstellt am 16.11.2007 um 08:56 Uhr von daddel
@ambu
Tja, das Anschreiben hab ich nicht, der BR übrigens auch nicht. Das Formular wurde vom Personaler übberreicht mit Bitte um Erledigung und Rückgabe an ihn.
Also kann er sehen, was ich, bzw. der BR einträgt.
Erstellt am 16.11.2007 um 09:08 Uhr von ambu
@daddel
Dieser Antrag geht Deinen AG im ausgefüllten Zustand nichts an! Der BR bekommt übrigens den gleichen Antrag und schickt Ihn dann direkt an die zuständige Behörde! Nimm Deinem Arbeitgeber doch hier die Arbeit ab...
Gruß ambu