Hallo zusammen, habe ein Problem und muß daher auf Euer Wissen zurückgreifen. Der Schwerbehindertenvertreter möchte eine Informationsveranstaltung zum Thema Nachteilausgleich für Schwerbehinderte und Gleichgestellte abhalten. Darf diese Veranstaltung während der Arbeitszeit gehalten werden, oder muß diese nach Feierabend sein. Nennt mir zur Argumentation bitte die rechtlichen Grundlagen. Danke