Kann der Arbeitgeber nach einem Verkehrsunfall auf einer genehmigten Dienstreise mit ausschließlich Blechschaden und einer aktenkundigen Behinderung von 60% eine Untersuchung bei einem Betriebsarzt verlangen?
Erstellt am 14.10.2007 um 12:24 Uhr von Mona-Lisa @Friede, für was soll das gut sein? Aufgrund seiner Behinderung? Der "Verunfallte" ist nicht verpflichtet, beim Betriebsrarzt anzutanzen!