Der Betriebsrat möchte nicht, dass die Schwerbehindertenvertretung bei der Thematik "personelle Einzelmaßnahmen und Anhörungen zu einzelnen Mitarbeitern" dabei ist.

Deshalb hat der Betriebsrat das ganze Thema an eine Arbeitsgruppe BetrVG §28a ausgelagert und behauptet nun, dass die SBV dort kein Teilnahmerecht hat (da es kein ausschuss ist), außer es geht um einen Schwerbehinderten.

In dieser Arbeitsgruppe finden dann z.B. bei Konflikten die Anhörungen der Mitarbeiter statt und es wird dort entschieden, ob einer Versetzung oder Kündigung zugestimmt wird.

Die SBV wird nicht über Sitzungstermine dieser Arbeitsgruppe unterrichtet und kann somit nicht teilnehmen.

Ist das korrekt ?

Falls nein, bitte die Rechtsgrundlage angeben.