Erstellt am 02.10.2007 um 12:13 Uhr von HF
Was für ein Einzelzimmer meinst du??
Wo ihr Eure Sitzungen abhaltet, oder wo du untergebracht werden willst??
Erstellt am 02.10.2007 um 12:28 Uhr von sbv
Ich nehme an, es handelt sich um ein Zimmer, wo man vertrauliche Gespräche führen kann.
Soweit ich weiß, hat die SBV keinen eigenen Anspruch darauf, sofern es möglich ist das Betriebsratszimmer dafür zu verwenden. In diesem Fall müsste Dir der Betriebsrat zugang gewähren.
SGB IX §96 (9)