Ende des letzten Jahres wurde dem jüngeren Mitarbeiter von dem Einrichtungsleitung eine Stellenerhöhung von 25% = jetz 0,75 Stelle zugesprochen, ohne vorher die Schwerbehindertenvertretung bzw. beide Mitarbeiter über die geplante Stellenerweiterung zu informieren. Meine Frage lautet nun: Hat die einer Schwerbehinderten gleichgestellten Mitarbeiterin einen Anspruch auf diesen bereits vergebenen Stellenanteil? Wo finde ich weitere Informationen, gesetzliche Vorschriften usw.