Hallo,

lässt sich §37 BetrVG auch auf Mitglieder der SBV übertragen?
Der Fall: Vorsitzender SBV hat Nachtschicht, macht Arbeitszeitverlagerung um an nächsten Tag an der BR Sitzung teil zu nehmen.
Stehen ihm die dadurch ausgefallenen Nachtschichtzuschläge zu?

Danke ;-)