Habe ich als Schwerbehindertenvertreter vorab das Recht über geplante Stellenausschreibung informiert zu werden und das mit mir besprochen wird, ob der auszuschreibende Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann?
Welcher § des SGB IX kommt dafür in Frage?
Evtl. § 81 Abs.1 Nr. 6