Hallo Leute, ich hatte schon mal eine ähnliche Frage. Im öffentlichen Dienst ist es üblich das ein scheinbar geeigneter schwerbehinderter Bewerber um einen Arbeitsplatz, wenn er n i c h t zu einem Vorstellungsgspräch eingeladen wird, von diesem Arbeitgeber Schadensersatz verlangen kann. Das steht irgendwo in § 82 SGB IX. Das ist mir schon klar. Aber ich finde absolut nichts darüber wie die Regelung bei einem Arbeitgeber in der freien Marktwirtschaft aussieht. Ich habe jetzt nämlich so einen Fall, und komme keinen Schritt weiter. Wir waren früher mal öffentlicher Dienst, sind es jetzt aber leider nicht mehr. Danke im Voraus.