Erstellt am 28.03.2017 um 18:26 Uhr von gironimo
Antragsformulare und "Gehemigungs"-abläufe sind je eine Frage der Ordnung im Betrieb. Habt Ihr bei der Procedur denn mitbestimmt?
Abgesehen davon - das wäre jetzt für mich keine zu große Zumutung das Formular auszufüllen. Wenn es seiner Organisation dienlich ist.
Erstellt am 28.03.2017 um 18:38 Uhr von drgumbo
Danke für die Antwort. Mir ist keine Regelung bekannt, wenn es da eine geben sollte, ist das vermutlich über den GBR gelaufen. Bin neuer BRV.
Könnte denn der AG aufgrund unserer Weigerung dieses Formular auszufüllen (ohne Regelung, BV, o.ä) unseren Beschluss "torpedieren"?
Erstellt am 28.03.2017 um 21:16 Uhr von UliPK
Zu deiner ersten Frage.
Im normalfall braucht ihr derartiges nicht auszufüllen, außer es gibt eine BV darüber.
Allein schon der Name des Formulars schreckt ein wenig zurück.
Der AG hat nichts zu genehmigen wenn ihr beschlossen habt Seminare zu besuchen.
Halte es aber auch für gute Schule mit dem AG über die Zeitpunkte der Seminare zu sprechen damit auch dieser planungssicherheit hat.
Zu deiner zweiten Frage.
So fern es keine BV's gibt kann er nicht viel machen.
Erstellt am 28.03.2017 um 21:27 Uhr von drgumbo
Vielen Dank für deine Antwort. Der Name des Formulars gefällt mir auch nicht. Die Zeitpunkte werden von uns mit grosser Rücksicht auf betriebliche Belange geplant, auch weil wir ein kleiner Betrieb sind. Dieses Formular kommt aus der Verbandszentrale.
Erstellt am 29.03.2017 um 15:51 Uhr von DummerHund
@drgumbo
Ganz Wichtig: Seminare werden nicht vom AG genehmigt. Der BR teilt dem AG mit...... Hat dieser dann Einwände, kann er versuchen ein Gespräch mit dem BR zu führen. Wobei aber nirgends steht das man da eine Einigung erzielen muss. Dann bleibt dem AG, je nach Begründung der Weg zum Gericht oder aber zur Einigungsstelle. Nicht mehr und nicht weniger.