Erstellt am 25.03.2017 um 07:45 Uhr von gironimo
Ich würde das Thema mit dem AG direkt besprechen; und ja - unter Bezug §§ 96 -98 BetrVG.
Wenn der AG grundsätzlich im Betrieb auch fortbildet, ist der BR in der Mitbestimmung.
Erstellt am 27.03.2017 um 14:32 Uhr von stehipp
Ist so pauschal immer schwer zu beantworten, da es vom Einzelfall abhängt.
Wenn ich das richtig verstehe sagt der Vorgesetzte, dass die Schulung nicht nötig ist.
Ich würde mir vom MA darlegen lassen, warum er der Meinung ist, seine übertragene Aufgabe ohne diese Weiterbildung nicht erledigen zu können.
Sowas kann man dann sicherlich mal im Monatsgespräch mit der Geschäftsleitung zur Sprache bringen.
Den Anspruch - wenn überhaupt einer besteht - durchzusetzen sehe ich schwierig. Was wollt ihr/ der MA machen? Den AG deswegen verklagen? Kann mir nicht vorstellen, dass der MA das wirklich will.