Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

bei uns kommt es oft vor, dass ausgehangene also öffentliche gemachte Arbeitspläne im Nachgang verändert werden müssen. Die Vorgesetzten besprechen dass mit uns vom Betriebsrat und wir stimmen in den meisten Fällen den Änderungen zu.

Nun regen sich einzelne Mitarbeiter auf und sagen. Es ist egal ob der Betreibsrat zustimmt, auch der Mitarbeiter muss zustimmen. Wenn der Mitarbeiter nicht zustimmt wäre die Abänderung des Arbeitsplanes nicht gültig.

Wenn das so zutrifft, was macht dann die Beteilugng des BEtreibsrates bzw. seine Mitbestimmung in diesem Fall für einen Sinn.

Wie sieht ihr das, ist eine Abänderung des Arbeitsplanes für den betroffen Kollegen rechtlich wirksam, wenn wir als Betreibsrat dieser zugestimmt haben?

Danke schonmal

Besten Gruss
PaulBreitner