Erstellt am 21.03.2017 um 14:10 Uhr von Pjöööng
Rechte aus betrieblicher Übung sind in der Regel individuelle Ansprüche. so dass diese regelmäßig von den Berechtigten selber eingefordert und durchgesetzt werden müssen.
Ich hate es aber nicht für völlig ausgeschlossen dass es auch Konstellationen geben könnte in denen der BR eine Klagemöglichkeit hat.
Erstellt am 21.03.2017 um 15:19 Uhr von moreno
Schön wäre es doch wenn der gesamte Betriebsrat, als einzelne Arbeitnehmer, auf die betriebliche Übung klagen würde!
@Stelv aus Neugier worum geht es denn?