Erstellt am 20.03.2017 um 14:41 Uhr von UliPK
Was haben diese Frauen euch getan dass ihr darüber nachdenkt so eine BV zu machen.
Ich Denke mal nichts.
Lese mal hier.
https:www.hensche.de/Kleiderordnung_Outfit_Betriebsvereinbarung_Vorgaben_zu_Frisur_Barttracht_Bekleidung_in_Betriebsvereinbarung_LAG_Koeln_3TaBV15-10.html
und hier
https:www.hensche.de/Kopftuchverbot-am-Arbeitsplatz-kann-rechtens-sein-EuGH-C-157-15_EuGH-C-188-15-14.03.2017.html
Erstellt am 20.03.2017 um 15:00 Uhr von Pjöööng
Eine BV "Kopftuchverbot" wäre unzulässig.
Möglich wäre eine BV "Relgiöse Symbole im Betrieb" welche dann ebenfalls Kippa, Tefilim, Silberkette mit Kreuz-Anhänger, Rosenkranz, rote Gewänder, dunkle Punkte auf der Stirn, sowie Reinkarnationen während der Arbeitszeit regelt.
Neben dem Ausruf "Allah akubar", wären dann auch noch Regelungen zu folgenden Aussagen "Gott sei Dank", "Um Gottes Willen", "Herrgott nochmal", "Jesus, Maria und Josef", sowie "Grüß Gott" zu treffen.
Die Initiative würde ich allerdings dem Arbeitgeber überlassen.
Erstellt am 20.03.2017 um 15:28 Uhr von waf-admin
Erstellt am 20.03.2017 um 15:31 Uhr von gironimo
Ich denke da auch an den § 75 Abs. 1 BetrVG.
Auch mal ein Thema für die Betriebsversammlung
Erstellt am 21.03.2017 um 07:10 Uhr von EightBall
Also ich habe keine Erfahrung damit aber ihr könnt euch damit nur in die Nesseln setzen, ja. Sucht euch für die nächste BV lieber ein schönes Thema raus für einen Betriebsrat.
Erstellt am 21.03.2017 um 08:20 Uhr von Tulpe
Dienstkleidung dient als Imagekleidung der Repräsentation und Wiedererkennung der Mitarbeiter.
Aus Rücksicht auf internationale Herkunft der Mitarbeiter und der Gäste ist das offene Tragen religiöser Symbole (z.B. Kreuz, Davidstern, Schleier oder ähnliches) nicht gestattet.
Ich hoffe es hilft
Sorry habe vergessen, Euch zu sagen das es ein Ausschnitt unserer BV ist. Letzter Satz ist Wichtig.
Erstellt am 21.03.2017 um 08:59 Uhr von Pjöööng
Tulpe, von Dienstkleidung war nicht die Rede.