Wir haben per Listenwahl gewählt. Der BA muss jetzt m. E. auch zwingend per Verhältnis (Listen-)Wahl gewählt werden. Per BetrVG sind Vorsitzender und Stellvertreter gesetzt. Heißt das, das die entsprechenden Listenplätze nunmehr schon "verbraucht" sind - oder werden in diesem Falle bei einem 5-köpfigen BA nur die drei freien Plätze gewählt werden?