Die Weihnachtsfeier wird jährlich im Auftrag des Vorstandes von der Personalleiterin (PL) und ihrer Assistentin organisiert. Assistentin teilt der PL. mit, das sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen möchte, da kein Zwang herrscht und eine Freiwilligkeit zur Teilnahme für alle Mitarbeiter besteht.
PL. besteht auf eine Teilnahme, da auf der Veranstaltung noch organisatorische Aufgaben zu leisten sind. Assistentin wendet sich inoffiziell an den BR. der die Meinung der PL. bestätigt, mit dem Hinweis des Direktionsrechtes der AG. Assistentin stimmt daraufhin zu, Arbeitzeit wird aber als Überstunden festgehalten.

1. War die Entscheidung des BR. richtig?
2. Stellt die Organsiation einer Weihnachts-/Betriebsfeier nicht schon indirekt einen Zwang zur Teilnahme dar?
3. Gehört das aufstellen von Weihnachtsbäumen und ähnlichen weihnachtlichen Klimbim aus Fernost zu den Aufgaben von Angestellten?

Vielen Dank!
RudiC.