Mitarbeiter einer Abteilung stellen eine Beschwerde gem. §85 BetrVG beim Betriebsrat.
Es handelt sich beim Betrieb um eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung WfbM. Dort arbeiten v.a. betreute Menschen mit Behinderungen. Die Angestellten, Beschwerdeführer, lassen betreute Menschen mit Behinderung die Beschwerde gegen den angestellten Kollegen mitunterschreiben (ohne Kennzeichnung o.ä.).
Darf der Betriebsrat diese Beschwerde so annehmen mitsamt den Unterschriften der betreuten Werkstattteilnehmer?
Oder ist die Beschwerde dann formal fehlerhaft?