Hallo Kollegen,
wir sind gerade beim Erstellen einer Betriebsvereinbarung zum Thema Regelung der AZ.
Hier definiert der BR eineRahmenarbeitszeit Mo-Fr 6:00-20:00.
1. Forderung: In unsern Satz soll jetzt bitteschön das Wörtchen "grundsätzlich" eingebaut werden.
Welchen Folgen hätte das?
2. Forderung: Der Satz Betriebsbedingte Ausnahmen sind zulässig.
hier sehe ich das größte Problem, da es keine Aufstellung der Ausnahmen gibt.
Er spielt hier das Thema Auditierung an. Diese dauern manchmal 24h.
Aber erlaubt das ein Ausserkraftsetzen des ArbZG.
Lösungsansätze wären toll