Erstellt am 22.02.2017 um 11:02 Uhr von Pickel
1. Grundsätzlich heißt in diesem Zusammenhang, dass dies der Grundsatz ist. Der Grundsatz ist quasi die Leitlinie, an die man sich halten sollte, von der aber im Einzelfall auch mal abgewichen werden kann.
2. Ausnahmen sollten schon konkretisiert werden. Ich denke, da gibt es bei euch ja auch keine Zweifel, dass bei wichtigen Ausnahmesituationen eine Extra-Regelung greifen kann.
Mit dem Arbeitszeitgesetz haben eure Rahmenarbeitszeiten bzgl. der maximalen Arbeitszeit übrigens rein gar nichts zu tun. Daher verstehe ich die letzte Frage nicht.
Erstellt am 22.02.2017 um 11:38 Uhr von gironimo
Bei Audits glauben viele, dass sämtliche Gesetze und Vereinbarungen außer Kraft sind. Ist aber nicht so.
Gut, dass Ihr Euch der Sache einmal annehmt. Holt mal den Auditor runter. Der prüft ja u.a. ob alle im Betrieb geltenden Vorschriften eingehalten werden. Fragt ihn mal ob er die Arbeitsgesetze kennt.
Bei 1. "grundsätzlich" ersatzlos streichen:
Bei 2.: Sollte aus betriebsbedingten Notsituationen oder bei anstehenden Audits doch einmal von den vereinbarten Zeitrahmen abgewichen werden,
- so ist zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. - oder -
- vereinbaren Betriebsrat und Arbeitgeber folgende Vorgehensweise .....
nehmt Euch Zeit. Lieber gründlich die einzelnen Punkte aus verhandelt, als hinterher doch wieder Streitpunkte zu haben.