Hallo zusammen ,
bin heute mit einer spannenden Frage konfrontiert worden.
Darf ein AN der wegen einer gebrochenen Hand Arbeitsunfähig ist, im Rosenmontagszug mitgehen ohne Sanktionen des AG zu fürchten?
Von wegen Gefährdung des Genesung etc. Immerhin würde der AN ja auch draußen spazieren gehen.