Hallo zusamen,
Es heißt ja fünf Tage Woche = 5 Tage zusatz Urlaub
sechs Tage "" = 6 Tage " " " "
ich Arbeite seit zwie Jahren 6 Tagewoche in fünffach Kontischichtsystem Vorwärts-Rollend 2xFrühschicht ;- 2x Spätschicht ;- 2x Nachtschicht 4Tage frei und 9mal im Jahr muß eine Einholschicht gemacht werden. Nach nach dem Besuch SbV I habe ich schon mal versucht von 5Tg. zusatz Urlaub auf 6 Tg. zusatz Urlaub zubekommen wurde Abgelehnt. Nach dem Besuch des SBV II werde ich es noch mal versuchen, mir wurde zu Bedenken gegeben das wir mit unserer fünf Kontischicht monatlich 18-20Tage Arbeiten, das heißt bei einem Monat mit 18TGX8Std = 144Std+1TG=152 Std. ;- 19Tg.X 8,00Std.=152Std.+1Tg =160Std. und bei 20Tg. x 8,00Std. = 160Std. + 1Tg =166Std. ! Da es sich bei diesem Modell um eine 35Std. Woche handelt. Kann es sein das die Anzahlder minder Stunden Zeit Arbeitsrechtlich auch aus wirkungen auf den zusatz Urlaub von zZ. 5Tg. auf 6Tg. haben kann somit somit eine Gefährdung der 5 zusatz Urlaub hat ??