In unserer Firma sind Nahmontagen immer mehr an der Tagesordnung. Unsere Monteure sind in unterschiedlichen Betriebsstätten angelegt. Diese Betriebsstätten sind arbeitsvertraglich auch der Erste Arbeitsort.
Nun zum Ablauf der Montage-Einsätze:
Die Monteure fahren vor der Arbeit zu ihren Betriebsstätten und fahren von dort, auf Anweisung des AG mit den Firmenfahrzeugen ca.1h zu den Baustellen und wieder zurück. Vom AG wurde eine Arbeitszeit von 10h (auf der Baustelle) beim Betriebsrat beantragt. Das ergibt eine Zeit von ca.12h die unsere Kollegen für das Unternehmen tätig sind.Nun gab es in unserem BR- GREMIUM eine heftige Diskussion ob damit nicht die Höchstarbeitszeitdauer von 10h laut ArbZG überschritten wird. Die Vergütung lasse ich hier bewusst raus, da es nur um die Einhaltung des Gesetzes geht. Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten, die uns hoffentlich weiterhelfen können.