Erstellt am 18.02.2017 um 20:07 Uhr von alterMann
Mensch, Lennox, das kommt doch wohl auf die Dienstanweisung an.
Würde mich wirklich mal interessieren, was Ihr denn da für Informationen erhalten habt.
Also wirklich...
Erstellt am 18.02.2017 um 20:51 Uhr von UliPK
Dazu schaue dir mal den § 87 in gänze an
Erstellt am 19.02.2017 um 07:40 Uhr von gironimo
Ganz allgemein kannst du mal den § 106 GewO lesen. Die darin enthaltene Aussage, dass eine BV zu beachten ist, bezieht sich in erster Linie auf Fragen der Ordnung und des Verhaltens der AN im Betrieb. Aber natürlich auch anderen Dingen, die der Mitbestimmung unterliegen.
Erstellt am 19.02.2017 um 18:05 Uhr von merkur
Da solltest du uns aber schon ein bisschen mehr Infos über den Inhalt dieser Dienstanweisung liefern.
Grundsätzlich und unter Vorbehalt der Unkenntnis der wahren Sachlage gibt es da zunächst einmal 2 Möglichkeiten:
1. Die Dienstanweisung behandelt Maßnahmen, die das Verhalten der MA im Betrieb betrifft oder die generell die Organisation von Arbeitsabläufen innerhalb des Betriebes betreffen. =>> grundsätzlich mitbestimmungspflichtig!! §87 BetrVG
2. Die Dienstanweisung ist inhaltlich als Arbeitsanweisung zu verstehen, die regelt, welche Mitarbeiter welche Aufgaben und Pflichten innerhalb des betrieblichen Areitsablaufes zu übernehmen haben. =>> NICHT mitbestimmungspflichtig!!
Das sind zwei Richtlinien,, die dir eine erste Orientierung geben sollten.