Erstellt am 18.02.2017 um 10:01 Uhr von Kölner
Ihr sagt der Kollegin: "Schön, dass Du wieder da bist".
Und unter uns: Ich würde mir den Unsinn des AG nicht zu eigen machen.
Erstellt am 18.02.2017 um 10:39 Uhr von zweibuben
@Kölner
Warum beschleicht mich jetzt das Gefühl das Du weniger Ahnung als ich hast, zwei Antworten von Dir, einmal werde ich als AG von dir beschimpft und einmal bla, bla bla. Bitte gib nur Antworten, wenn diese mir auch weiterhelfen, für anderen Unsinn hab ich keine Zeit
Erstellt am 18.02.2017 um 10:46 Uhr von gironimo
Wie Kölner schon schreibt - die Kollegin kommt wieder und muss vertragsgemäß beschäftigt werden. Der BR tut gar nichts, sondern wartet ab, ob der AG seine Drohgebärden tatsächlich wahr machen will - oder er es sich doch anders überlegt (die Wahrscheinlichkeit dürfte hoch sein; er wusste ja, dass die Kollegin wieder kommt).
Wenn Ihr dann (doch) eine Vorlage zur Kündigung erhaltet, lest Euch die Argumentation durch und formuliert daraus dann euren Widerspruch.
Jedenfalls ist es nicht eure Aufgabe, als BR die Planungsfehler des AG auszubügeln.
Erstellt am 18.02.2017 um 10:54 Uhr von zweibuben
Hallo gironimo, das leuchtet mir ein, aber die Elternzeit der Kollegin endet schon in einer Woche und Sie hat weder Info wann, wie und wo Sie arbeiten soll. Sollen Wir dann immer noch abwarten ? Sollte doch längst Info von AG bekommen haben, oder ? Soll Sie einfach nach 2 Jahren Elternzeit zur Arbeit kommen wie vorher ?
Sie hat auch schriftlich alles rechtzeitig für Teilzeit gefordert.
Erstellt am 18.02.2017 um 11:06 Uhr von Kölner
Da hat aber jemand massive Abgrenzungsprobleme, nicht wahr, zweibuben?
Du machst Dir ensetzlich dumme Gedanken...
Erstellt am 18.02.2017 um 12:08 Uhr von gironimo
Die Kollegin kommt zur Arbeit und sagt :"Hier bin ich". So ist das.
Soll sie dann auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, wird der BR aktiv und fordert den AG auf, vor der Versetzung den §99 BetrVG zu beachten.
Und dann wird man sehen.......
Im Moment jedenfalls "abwarten und Tee trinken"
Erstellt am 18.02.2017 um 16:20 Uhr von alterMann
Meine Güte, Kölner, Du hast mit Deiner ersten Antwort ja Recht. Aber Du sagst es so, dass der Fragesteller das nicht wirklich einordnen kann. Beachte mal Dein Grundgesetz, Art. 10: "Was soll der Quatsch?"
Zweibuben: Die Antworten von gironimo sagen eigentlich alles. Ergänzend dazu nur noch: Ich würde der Kollegin raten, den AG freundlich daran zu erinnern, dass sie bald wieder auf der Matte steht. Und sie zur Vermeidung von Ärger und unproduktiver Beschäftigung nachfragen wolle, ob da vielleicht etwas auf dem Postweg verloren gegangen ist?