Erstellt am 21.04.2017 um 10:40 Uhr von IT-Muckel
Ich bin da in datenschutzrechtlicher Hinsicht kein Experte, aber wenn Gehaltsabrechnungen in unverschlüsselten E-Mails versendet werden, kann man sie auch gleich auf eine Postkarte schreiben. Die meisten Leute verwenden privat und auch geschäftlich für E-Mail keine Verschlüsselung, also sollte man so auch keine vertraulichen Informationen versenden. Jeder Administrator (man-in-the-middle) in der Firma kann theoretisch den kompletten unverschlüsselten E-Mail Verkehr mitlesen, teilweise sogar verschlüsselte Kommunikation. Datenschutzrechtliche Bedenken sind angebracht. Fragt am besten mal bei einem Fachanwalt nach.
Erstellt am 07.06.2018 um 16:37 Uhr von StefMey
Grundsätzlich lässt der Gesetzgeber es zu, Gehaltsabrechnungen digital zu verschicken. Es gibt aber einiges zu bedenken, wie die schon genannte Verschlüsselung. Aber auch die Zustellungssicherheit ist ein Thema. Woher weiß man wer hinter kreativen Emailadressen steckt und ob eine Mail wirklich ankommt oder im Spam Ordner landet? Und was ist mit Mitarbeitern die keine Mailadressen haben? Es gibt elegantere Lösungen. Der digitale Briefkasten zum Beispiel. Das Unternehmen versendet die Gehaltsabrechnungen digital. Auf diese Weise ist das Ziel des Unternehmens erreicht. Der Empfänger kann die Gehaltsabrechnung dann digital abrufen oder für den Fall, wenn das nicht innerhalb eines definierten Zeitraums geschieht, wird die Gehaltsabrechnung klassisch per Post zugestellt. Auf diese Weise erhält jeder Mitarbeiter seine Gehaltsabrechnung wie er es bevorzugt.
Erstellt am 07.06.2018 um 16:40 Uhr von celestro
ob das "Problem" nach 14 Monaten noch existent ist ?
Erstellt am 08.06.2018 um 07:41 Uhr von wdliss
Naja, aber man kann ja trotzdem versuchen auf diese Art und Weise sein Produkt zu verkaufen. Will wohl sonst keiner.