Erstellt am 21.01.2017 um 06:56 Uhr von UliPK
Na dann teile deinen Arbeitgeber mal mit das du vor und nach der BR-Sitzung keine Nachtschicht mehr machen wirst/kannst und er diese aber bitte auch voll zu Vergüten hat.
Mal schauen ob er damit dann besser Leben kann.
Selbst die Stunden die du früher Feierabend gemacht hast sollten vergütet werden.
http://www.schiering.org/arhilfen/mav/890607-bag7azr50088-betriebsrat-nachtschicht.pdf
"Amtlicher Leitsatz:
Nimmt ein Betriebsratsmitglied an einer außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindenden Betriebsratssitzung teil und ist es ihm deswegen unmöglich oder unzumutbar, seine vor oder nach der Betriebsratssitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, so hat es insoweit gem. § 37 II BetrVG einen Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung."
https:www.jurion.de/urteile/lag-hamm/2015-02-20/13-sa-1386_14#
"Amtlicher Leitsatz:
1. Bei der Wahrnehmung von Amtsaufgaben als Betriebsratsmitglied handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so dass u.a. die Regelung des § 5 Abs. 1 ArbZG zur elfstündigen ununterbrochenen Ruhezeit keine direkte Anwendung findet.
2. Allerdings sind im Rahmen der Prüfung, ob wegen einer bevorstehenden Betriebsratstätigkeit die Erbringung der Arbeitsleistung ganz oder teilweise unzumutbar ist, die mit der Einhaltung einer Ruhezeit angestrebten Ziele zu berücksichtigen."
Erstellt am 21.01.2017 um 11:15 Uhr von Ernsthaft
„Jetzt möchte der AG das ich am Tag zuvor um 18:30 bis 2:00 Uhr arbeite und nich früher gehe. Muss ich das machen??“
Nein, das musst du nicht machen!
Neben den von @UliPK bereits Genannten, gibt es noch eine Reihe weiterer Punkte, die diesem entgegenstehen.
Ein für deinen Fall nicht ganz unwichtiger wäre hier ein auf der Basis des § 87 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 BetrVG bestehendes Mitbestimmungsrecht des BR.
Wünschen kann sich ein AG ja viel, umsetzen geht aber auch hier nur über den BR.
Erstellt am 21.01.2017 um 13:53 Uhr von nicoline
neues Urteil:
http://www.bund-verlag.de/blog/betriebsrat/bag-ruhezeiten-gelten-auch-fuer-betriebsraete/
Erstellt am 21.01.2017 um 14:12 Uhr von bigmac
Sorry für meine späte Antwort habe Nachtschicht.
Mir wurde gestern Abend mitgeteilt das ich zwar an Tag zuvor von 18:30 bis 2:00 Uhr Arbeiten soll aber den Tag als Nachtschicht bezahlt bekomme sprich als hätte ich von 21:30 bis 6:00 Uhr gearbeitet mit allen Zulagen.
Er will mich für die Zeit von 2:00 bis 6:00 nicht freistellen und mit dieser Anweisung umgehen.
Geht das den.
Erstellt am 21.01.2017 um 19:25 Uhr von UliPK
Das ergibt sich doch schon allein aus den Antworten die hier schon gegeben worden sind. Die Frage ist doch was du möchtest. Machen mußt du es jedenfalls nicht und das " Warum " steht oben in den Antworten.
Erstellt am 21.01.2017 um 19:30 Uhr von bigmac
Danke für eure Hilfe.
Ich werde es auf keinen fall machen und es darauf ankommen lassen.
Ich bin neu im Betriebsrat und habe mich aufstellen lassen da unser alter Betriebsrat immer vor dem AG gekuscht ist.
Das möchte und werde ich nicht.
Daher habe ich mich an euch gewannt.
Gruß
Bayram
Erstellt am 21.01.2017 um 19:35 Uhr von UliPK
Was im Grunde auch nie falsch sein kann.
Dann schaue aber auch mal das du zumindest die Grundlagenseminare besuchst und das so schnell als Möglich bei dem was du geschildert hast.
Erstellt am 22.01.2017 um 13:59 Uhr von bigmac
Die Grundlagen Seminare sind schon geplant.
BR 1 und BR 2 die ich diese Jahr noch habe.
Erstellt am 22.01.2017 um 19:34 Uhr von nicoline
Ich bitte um Entschuldigung, aber, ich kann nicht verstehen, warum es eine Benachteiligung sein sollte, die Arbeitszeit umzulegen, wenn die vollen Zuschläge weitergezahlt werden und die Ruhezeit eingehalten wird. Zumindest dann nicht, wenn es unter Mitbestimmung des BR grundsätzlich so vorgeplant wird. Was genau ist dein Problem? Ich denke, dass das machbar ist.
Erstellt am 22.01.2017 um 19:56 Uhr von bigmac
Mein beziehungsweise das Problem meiner zwei Kollegen auch ist ganz einfach.
Dar AG bestimmt nicht alleine die Arbeitszeit solange ein BR existiert und es eine BV gibt.
Das weiß ich mittlerweile.
Des weiteren ist es eine Benachteiligung auch wenn es keine Finanzielle ist, denn er greift damit in meine Freizeit ein. Ich bin dadurch gezwungen mir jeden Mittwoch nichts vorzunehmen da ich damit rechnen muss das ich eventuell im neuen Schichtplan Nachtschicht habe damit ich an der BR Sitzung am Donnerstag teilnehmen kann.
Und das kann nicht sinn und zweck sein.
Erstellt am 22.01.2017 um 21:51 Uhr von nicoline
bigmac,
deine Argumentation überzeugt mich überhaupt nicht. Aber, du hast ja deinen Weg gewählt.
Erstellt am 23.01.2017 um 00:02 Uhr von UliPK
@nicoline
"Was genau ist dein Problem? Ich denke, dass das machbar ist."
Du bist doch sonst nicht so drauf.
Schon mal darüber nachgedacht das er eh schon Nachtschicht hat und damit auch einen gestörten Schlafrhythmus und nun sagt du das man es ja auch noch vertreten kann diesen eh schon gestörten Schlafrhythmus nochmals zu ändern um ihn dann am nächsten Tag wieder zu ändern. Man man man.
Lese dir das mal durch, kann sein das es hilft.
http://www.gda-psyche.de/DE/Arbeit-und-Psyche-von-A-Z/Arbeitszeit/Nachtarbeit/inhalt.html
Oder auch ganz nett
http://www.dasinvestment.com/aerzteblatt-warnt-diese-11-belastungen-fuehren-zu-burnout-und-depression/
Unter Punkt 6:
"6. Schichtarbeit, gesundheitsgefährdend sind vor allem Abend- und Nachtschichten"
Es ist auch keine Benachteiligung sondern aus den oben, in den Links genannten Gründen ganz einfach nicht zumutbar für ihn, allein schon aus Gesundheitlichen und Arbeitssicherheitsaspekten.
Erstellt am 24.01.2017 um 16:28 Uhr von Kölner
Wo ist denn da ein Nachteil entstanden, wenn der AG den AN schützt und seine Schicht vorverlegt?
@UlliPK:
Da ist doch eher Dein Argument/Deine Argumentation stichhaltig in der Hinsicht, dass der AG alles richtig macht.
Und:
Ich halte die Diskussion auch für sehr scheinheilig.
Erstellt am 24.01.2017 um 21:14 Uhr von UliPK
@Kölner "Wo ist denn da ein Nachteil entstanden, wenn der AG den AN schützt und seine Schicht vorverlegt?"
Bist du mal den Links gefogt in meinen letzten Post und hast dir diese auch bis zum ende durchgelesen, wohl eher nicht, dann hättest du dir diesen Komentar verkniffen und zwar recht gewaltig.
Der AG macht alles falsch das ist meine Aussage und nichts anderes.
Es ist nicht nur meine Argumentation sondern auch die des BAG, hättest du aber auch festgestellt wenn du den ersten Link gelesen hättest.
Erstellt am 25.01.2017 um 19:17 Uhr von bigmac
Heute war unser neuer BRV und sein Stellvertreter beim Chef bezüglich dieser Anweisung.
Er ist zurück gerudert.
Ich brauche nicht früher anfangen ich werde freigestellt damit ich an der Sitzung teilnehmen kann.
Allen die versucht haben mir ein zu reden das der Chef das so machen kann sollten sich selbst mal die Frage stellen ob sie Arbeitnehmer Vertreter oder Arbeitgeber Vertreter sind.
Ich habe inzwischen der IGM auch diese Frage gestellt und die Aussage der IGM war auch ich brauche nicht früher anfangen das kann er nicht so machen er muss mich freistellen.
Mit freundlichen Grüßen
Bayram