Ich habe wenn ich Nachtschicht habe die von 21:30 bis 6:00 Uhr geht um 2:00 Uhr Feierabend gemacht damit ich an der BR Sitzung am folgenden Tag teilnehmen konnte. Jetzt möchte der AG das ich am Tag zuvor um 18:30 bis 2:00 Uhr arbeite und nich früher gehe. Muss ich das machen??
Das ist doch eine Benachteiligung oder??


Mit freundlichen Grüßen

Bayram