Erstellt am 18.01.2017 um 07:18 Uhr von ickederdicke
Kein Arbeitgeber darf mir in meinem Privatleben was vorschreiben. So eine BV sollte deer BR nicht mittragen.
Erstellt am 18.01.2017 um 07:21 Uhr von nicoline
Nochmal nachgefragt: handelt es sich um private Kontakte während der Arbeitszeit?
Erstellt am 18.01.2017 um 08:13 Uhr von UliPK
Um die Frage von nicoline noch etwas zu erweitern.
"Nochmal nachgefragt: handelt es sich um private Kontakte während der Arbeitszeit?"
Mit Privaten Handy/Computer oder Firmenhandy/Computer?
Erstellt am 18.01.2017 um 08:20 Uhr von gironimo
Privat ist privat. Bei Facebook & Co ist eben leider vieles nichts so privat, wie es sein sollte.
Wie hier schon gesagt - als BR muss man ja nicht zustimmen und eine E-Stelle (die der AG wohl kaum anrufen wird) , prüft die Rechtslage, da auch sie nicht gegen das Gesetz agieren darf.
Erstellt am 18.01.2017 um 08:32 Uhr von UliPK
@gironimo "Privat ist privat"
Vom Firmenhandy oder Firmenrechner aber eben nicht oder aber auch während der Arbeitszeit das kann er unterbinden.
Erstellt am 18.01.2017 um 09:27 Uhr von sachsenwilli
Setzt eine Betriebsvereinbarung nicht eine Einigung zwischen AG und BR voraus???
Oder ist hier eher eine Betriebsanweisung des AG gemeint?
Erstellt am 18.01.2017 um 09:41 Uhr von moreno
Man muss da wohl echt unterscheiden will der AG, dass in der Arbeitszeit nicht mit Facebook rumgemacht wird das ist okay. In meiner Freizeit kann ich die ganze Nacht mit meiner 17jährigen Auszubildenden chatten das geht weder AG noch BR an und da kann auch keine BV was dran ändern.....mach ich natürlich nicht ;-)
Erstellt am 18.01.2017 um 09:58 Uhr von UliPK
@moreno
"In meiner Freizeit kann ich die ganze Nacht mit meiner 17jährigen Auszubildenden chatten das geht weder AG noch BR an und da kann auch keine BV was dran ändern.....mach ich natürlich nicht ;-)"
So fern du dafür nicht einen Firmerechner oder Firemenhandy benutzt oder aber nur über das Firmenhandy einen Hotspot einrichtest über den du dann chattest, auch dieses kann die GF unterbinden.
Erstellt am 18.01.2017 um 10:50 Uhr von celestro
@ UliPK
Wenn die Firmenhandys auch privat benutzt werden dürfen (und nur dann sollte man überhaupt auf die Idee kommen), dann kann der AG das nicht verbieten.
Erstellt am 18.01.2017 um 11:12 Uhr von EightBall
Doch, aber nur in der Arbeitszeit, ja. Was ihr privat in eurer Freitzeit macht, geht ihn nichts an.
Erstellt am 18.01.2017 um 11:50 Uhr von UliPK
Dazu passt ja auch das Urteil vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-159906
Ist dann während der Arbeitszeit auch ein Kündigungsgrund.
Erstellt am 18.01.2017 um 12:21 Uhr von WillsWissen
Der AG muss doch irgendeinen Grund dafür haben / nennen.
Seit ihr in der Bildungseinrichtung in einem Verhältnis der "Schutzbefohlenen Personen" etc.!
Aus meinem privaten Kreis kenne ich leider Bespiele zwischen Lehrern und Schülern, wo einen solche Facebook Freundschaft komplett falsch ausgelegt wurde.
"Schüler xy bekommt doch nur die guten Noten, weil ihr befreundet seit."
Vielleicht möchte der AG euch davor schützen?
Erstellt am 18.01.2017 um 12:33 Uhr von strangeblue
Es handelt sich um den Kontakt von privatem PC oder Smartphone außerhalb der Arbeitszeit. Ich denke es geht unter anderem auch um den Schutz der Mitarbeiter, was ja an sich gut ist. Wenn sich nun ein Mitarbeiter aber nicht an diese Betriebsvereinbarung - sollte es sie denn geben - hält, darf der AG arbeitsrechtlich vorgehen???
Erstellt am 18.01.2017 um 13:13 Uhr von takkus
Nein, arbeitsrechtlich nicht, aber die Frau vom Chef darf dann Stubenarrest und Fernsehverbot aussprechen!
Erstellt am 18.01.2017 um 14:51 Uhr von ganther
man kann nur jedem Mitarbeiter raten einen solchen Kontakt zumindest sehr kritisch zu betrachten. Bei uns im Haus gab es nun schon die 2. Anzeige eines Azubis gegen den Ausbilder (Belästigung, Stalking). das fing auch sehr harmlos an und hat plötzlich einen anderen Lauf genommen
kann auch so im Privatleben passieren, aber die neuen Medien verschärfen das Problem
Erstellt am 18.01.2017 um 15:15 Uhr von BloodyBeginner
Es handelt sich um den Kontakt von privatem PC oder Smartphone außerhalb der Arbeitszeit.
Kein Arbeitgeber darf dir in deiner Freizeit noch dazu Privatgeräte vorschreiben, mit wem du schreibst. Eine BV dazu wäre ebenso rechtsunwirksam wie Klauseln im privaten Arbeitsvertrag. Das wäre nämlich ein ganz schöner Einschnitt ins Persönlichkeitsrecht. Ich dachte schon euer Arbeitgeber wäre Walmart, der wollte damals auch solche illegalen Vorschriften einführen, die in Trumpland vielleicht ok wären, aber nicht in nem deutschen Rechtssaat
Erstellt am 18.01.2017 um 20:43 Uhr von Hoppel
@ strangeblue
"darf der arbeitgeber den privaten kontakt von mitarbeitern mit jugendlichen via facebook whatsapp etc. per betriebsvereinbarung untersagen?"
Nur mal so ... ein AG kann im Alleingang ganz sicher NICHTS in einer Betriebsvereinbarung regeln. Dazu gehört noch immer ein Betriebsrat, der eine BV unterschreiben würde!
Ansonsten > http://www.medienscouts-nrw.de/fragen-zu-facebook-und-whatsapp-regelung-des-kontakts-zwischen-lehrern-und-schuelern-rechtliche-verantwortung-bei-medienscouts-facebookseiten-zugriffsrechte-von-whatsapp/