Erstellt am 18.01.2017 um 07:21 Uhr von moreno
Bei einer Stundenerhöhung von < 10 Stunden muss er Euch nur informieren ab 10 Stunden und mehr ist dies wie eine Einstellung zu bewerten und er muss Euch nach §99 BetrVG anhören.
Erstellt am 18.01.2017 um 07:23 Uhr von nicoline
Ganz korrekt heißt es: ab 10 Std und länger als ein Monat!
Erstellt am 18.01.2017 um 07:26 Uhr von moreno
Na gut Nicoline für sooo korrekt ist es mir noch zu früh ;-)
Erstellt am 18.01.2017 um 07:48 Uhr von Kölner
@moreno
...dann würde ich Dir, wenn ich Deon AG wäre, nur noch sehr früh am Tag begegnen.
Erstellt am 18.01.2017 um 08:28 Uhr von gironimo
Interne Stellenausschreibung? Dann bewirbt sich jemand und wird genommen und der, der sich auf das TzBfG berufen will, geht leer aus? Da müsstet ihr ja glatt widersprechen (oder dem AN nicht mehr im Dunkeln begegnen).
Macht es euch nicht so schwer. Wenn die innerbetrieblichen Ausschreibungen das Problem sind, schließt mit dem AG eine BV ab, welche Stellen ausgeschrieben werden müssen und welche nicht.
Erstellt am 18.01.2017 um 09:35 Uhr von moreno
@Kölner um 07.26 Uhr liegt mein Chef noch im Bett ;-) da brauch ich noch nicht sooo fit sein ;-)