Erstellt am 02.12.2016 um 23:33 Uhr von Mangas
Hallo, was bedeutet neuer AG? Wer, wie, wo und was ist der Stand der Dinge?
Betriebsübergang, neue Anweisungen etc.?
Erstellt am 03.12.2016 um 00:20 Uhr von Kölner
Hunde haben nichts auf der Arbeitsstelle verloren, aber auch gar nichts!
Erstellt am 03.12.2016 um 01:14 Uhr von Pjöööng
Steht im Sachverhalt etwas davon dass der Hund irgendwas verloren hat? Ich finde diese Aussage dort nicht...
Erstellt am 03.12.2016 um 09:33 Uhr von gironimo
Ich sehe darin tatsächlich eine Frage der Ordnung im Betrieb. Eure Mitbestimmung in dieser Frage ist ja höher angesiedelt als irgendein Gewohnheitsrecht.
Also macht die geltend und tretet mit dem AG in Verhandlungen über diese Frage. Ich kenne viele Betriebe, die die positive Wirkung von Haustieren kennen. Kommt natürlich immer auf das Haustier und die Art der Arbeit an. Aber lässt sich ja alles diskutieren und sicherlich auch eine Einigung finden.
Und bis zur Einigung bleibt erst einmal alles so, wie es ist.
Erstellt am 03.12.2016 um 10:14 Uhr von blackjack
LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
Hat jetzt direkt nichts mit dem Fall zu schaffen aber interessant.
Erstellt am 03.12.2016 um 13:24 Uhr von gironimo
Na da gab es wohl keinen BR. Immerhin bestätigt ja das Gericht in diesem Fall, dass es sich um eine Ordnungsfrage handelt und daher das Weisungsrecht des AG laut §106GewO durch eine BV (stark) eingeschränkt werden kann.
Also dann mal ran an den Verhandlungstisch.
Erstellt am 03.12.2016 um 22:17 Uhr von ganther
als AG würde ich mit so einem Thema in die Einigungsstelle gehen. Das Ergebnis wäre ja kla r und der BR bekommt eine Klatsche!
Wie kann man nur für ein solches Thema als BR kämpfen....
Erstellt am 03.12.2016 um 22:31 Uhr von Hoppel
Meine Empfehlung: ArbG Düsseldorf, 04.09.2013, 8 Ca 7883/12