Hallo,
folgende Frage:
Eine Mitarbeiterin bringt seit 8 Jahren mit Kenntnis und Duldung aller anderen des Personals und des AG ihren Hund mit zum Arbeitsplatz. Es gab zwar eine Dienstanweisung, die die Mitnahme des Hundes einschränkt, allerdings wurde diese vom BR im nachhinein auch dahingehend kritisiert, dass der BR nicht involviert war und ihr Mitbestimmungsrecht entsprechend §87 Betriebsverfassungsgesetz nicht berücksichtigt wurde. Unabhängig davon wurde die Mitnahme des Hundes weitere Jahre von allen Beteiligten akzeptiert.
Es entstand daraus vielleicht ein Gewohnheitsrecht ??? Nunmehr beruft sich der neue AG auf die o.g. Dienstanweisung, möchte ein generelles Unterlassen und droht mit Abmahnung und möglicher Kündigung. Hat der BR das Recht und die Möglichkeit die Angestellte zu schützen, zu intervenieren? Danke für die freundliche Unterstützung.