Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem freigestelltes BR-Mitglied, und musste vorher (vor der Freistellung) nicht an der Zeiterfassung teilnehmen. Nach der Freistellung jedoch hat mich der AG schriftlich gebeten ab sofort meine Arbeitszeit über das Zeiterfassungsystem einzutragen. Darf er das ? Meines Erachtens nach wäre das nach §78 Satz 2 BetrVG eine Benachteiligung.

Wenn ich das richtig sehe, habe ich auch als freigestelltes BR-Mitglied die gleichen Rechte und Pflichten, die ich vorher als "normaler" AN hatte, oder ?

Vielen Dank im Voraus.