Erstellt am 30.11.2016 um 20:54 Uhr von alterMann
Guten Tag, Ceyres.
Das kommt doch darauf an, was der arme Mann verbrochen hat. Da wirst Du wohl ein wenig konkreter werden müssen. In den wenigsten Fällen kann der BR unliebsame Kollegen entfernen lassen. Und es gibt schließlich noch ein paar andere Möglichkeiten.
Hat denn der BR die Differenzen mit dem Werkstattleiter? Dann deutet das darauf hin, dass der BR seine Ansprechpartner nicht kennt. Steitigkeiten sind (fast) immer mit dem AG auszutragen, nicht mit Kollegen.
Erstellt am 01.12.2016 um 08:31 Uhr von stehipp
Hallo,
Euer Ansprechpartner ist der AG. Wenn es also Probleme mit Führungskräften gibt, sprecht dies beim Monatsgespräch an und gebt dem AG die Chance auf seine Führungskräfte einzuwirken.
Gerade bei neu gegründeten BRs muss häufig bei der zweiten/ dritten Führungsebene erst das Bewußtsein gebildet werden, wozu der BR eigentlich da ist, welche Rechte er hat und wie die Zusammenarbeit zukünftig laufen sollte.
Auch die müssen sich mit der neuen Situation erstmal arrangieren.
Erstellt am 01.12.2016 um 09:16 Uhr von gironimo
Vielleicht braucht der Werkstattleiter auch eine Schulung für Führungsaufgaben. So würde ich jedenfalls erst ein mal mit dem AG diskutieren.
Erstellt am 01.12.2016 um 09:58 Uhr von blackjack
Welchen Pflichten, aus dem Arbeitsvertrag, kommt der Werkstattleiter denn nicht nach?
Erstellt am 01.12.2016 um 15:22 Uhr von Erbsenzähler
Ist der Werkstattleiter ein Abteilungsleiter oder ein leitender Angestellter?
Guckst du hier: https:www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmanns-heise-u-a-betrvg-104-entfernung-betriebsstoerender-arbeitnehmer_idesk_PI10413_HI606289.html
Erfüllt er einen der hier genannten Gründe???
Das wird nicht einfach...