Erstellt am 27.10.2016 um 21:26 Uhr von Moreno
Auch ein Betriebsrat kann seine Überwachungspflicht übertreiben!
Erstellt am 28.10.2016 um 06:59 Uhr von Erbsenzähler
Mein Mobiltelefon ist auch abends an und Kolleginnen und Kollegen aus dem Außendienst rufen mich als BRV (selten) an, um Probleme zu besprechen. Würden deine Kollegen mich jetzt auch ansch... Sorry, ich sehe das genauso wie Moreno.
Erstellt am 28.10.2016 um 07:29 Uhr von BRHamburg
Ich würde das nicht ganz so locker sehen. Es ist ja nett das er bei Problemen den Kollegen helfen will. Nur muss aus meiner Sicht dafür eine Absprache mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Die Gefahr die ich hier sehe ist das der Arbeitgeber diese Freiwilligkeit bei anderen Mitarbeiter einfordert. Ob man auch über eine Art Vergütung sprechen sollte hängt vom Aufwand der Hilfestellung ab.
Erstellt am 28.10.2016 um 07:30 Uhr von gironimo
Es wird erst dann zum Problem, wenn der AG die ständige Erreichbarkeit als Normalfall erwartet.
Erstellt am 28.10.2016 um 08:12 Uhr von Zappelmann
> Die Gefahr die ich hier sehe ist das der Arbeitgeber diese Freiwilligkeit bei anderen Mitarbeiter einfordert.
Macht er aber nicht.
Ach, Leute, machts nicht so kompliziert.
Schnappt ihn euch, teeren und federn und dann durch den Betrieb treiben. Am Besten mit allen, die in der Freizeit ein Telefon besitzen und das auch noch anhaben!
Erstellt am 28.10.2016 um 09:22 Uhr von Pickel
Erbsenzähler, du solltest dir noch einmal klar machen, dass du ein Ehrenamt bekleidest. Dein Fall ist in keiner Weise vergleichbar.
Ansonsten bin ich beim (hier überraschend konstruktiven) Moreno. Wer aus so kleinen Fliegen Elefanten machen möchte, muss sich auch nicht wundern, wenn der AG jedes kurze Privatgespräch auf dem Gang abmahnt. Beides ist lächerlich!
Erstellt am 28.10.2016 um 11:39 Uhr von AlterMann
Man kann den Vorfall ja zum Anlass nehmen und nachforschen, wie oft solche Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit eigentlich anfallen.
Vielleicht ist es eher ein Einzelfall, dann würde ich als BRM gar nix machen wollen.
Möglich ist aber auch, dass solche "ehrenamtlichen" Bereitschaften bereits stillschweigend sehr häufig vorkommen. Dann sollte man über Lösungen nachdenken.
Erstellt am 28.10.2016 um 11:49 Uhr von Zappelmann
@AlterMann:
> ab und zu (ca. an 1-2 Tagen im Monat)
Da ist nichts zu forschen.
Erstellt am 28.10.2016 um 11:51 Uhr von Pjöööng
Was will der BR denn hier eigentlich erreichen?
Und was werden die Konsequenzen sein die der Arbeitgeber und der "Kollege aus der Produktionsplanung" ziehen könnten?
Werden mit diesen Konsequenzen die Ziele des BR erreicht?
Erstellt am 28.10.2016 um 16:35 Uhr von AlterMann
Zappelmann, Du hast ja Recht, das steht da.
Ich meine was anderes: Wenn das jetzt bei dem einen Kollegen zufällig auffällt, könnte es immerhin sein, dass das Problemchen gesamt betrachtet gar nicht so klein ist.
Ich würde also die Augen offen halten, wo denn im Betrieb evtl. noch außer der Reihe gearbeitet wird.
Aber ein Fass würde ich nur aufmachen, wenn im Betrieb solche Verhaltensweisen häufig vorkommen, und auch das nur, wenn man sich über das Ziel einer Intervention im BR vorher einig ist.
Erstellt am 29.10.2016 um 12:40 Uhr von wonder
Hallo an alle,
vielen Dank für Eure Meinungen zu diesem Thema. Ich denke mal, Pjöööng hat fast die gleichen Fragen gestellt, die ich mir auch stelle: Was bezwecken die beiden Kollegen aus dem BR wirklich? Sind das auch die Ziele des gesamten Betriebsrats? Und was wird mit einer "Aktion" bei dem betroffenen Kollegen aus der Produktionsplanung und auch bei der Geschäftsführung erreicht. Ich bin mal gespannt, wie sich das in der BR-Sitzung darstellt. Ich selbst tendiere dazu, aus dieser Mücke zunächst mal keinen Elefanten zu machen sondern in aller Ruhe zu prüfen, ob es sich hier tatsächlich nur um einen Einzelfall handelt oder ob es doch (versteckt) häufiger solche Tätigkeiten gibt.
Nochmals Danke für Eure Antworten.