Erstellt am 27.10.2016 um 14:51 Uhr von outofmemory
So lange keine Namen oder Gremien genannt werden und wie sie abgestimmt haben, kann man das wohl machen.
Aber ob man öffentlich machen möchte, dass der GBR gesplittet ist. Würde ich mal als nicht so dolle einordnen. Veröffentlicht ihr auch, wenn es bei euch im lokalen Gremium "Kampfabstimmungen" gab?
Ich persönlich sehe es so, dass ein Gremium die mehrheitliche Entscheidung mitragen sollte, auch wenn es einem nicht immer schmeckt. Aber so ist es eben in einer Demokratie.
Erstellt am 27.10.2016 um 14:56 Uhr von Pjöööng
Grundsätzlich geht es natürlich zu schreiben: "Wir hätten uns eine andere Lösung gewünscht, konnten und aber im GBR nicht duirchsetzen."
Man muss aber auch abwägen, wie sehr man Konflikte in den Gremien an die Öffentlichkeit trägt.
Erstellt am 27.10.2016 um 15:04 Uhr von Challenger
Tach auch,
um welche Maßnahme handelt es sich denn ???
Denn der GBR hat keineswegs ein allumfassendes Mitbestimmungsrecht und kann sich nicht ohne weiteres über die regionalen BR'te in Mitbestimmungsangelegenheiten hinwegsetzen.
Erstellt am 27.10.2016 um 15:07 Uhr von gironimo
sehe ich auch so. Der GBR ist kein übergeordnetes Gremium.
Also: Worum geht es?
Erstellt am 27.10.2016 um 15:29 Uhr von Lowrider
Geht um Einmalzahlungen, welche ursprünglich angesetzt waren für November - Februar.
GF wollte vom GBR das okay haben, diese Einmalzahlugnen in einer Summe erst Ende Januar auszahlen zu können, weil es wohl buchhaltungstechnisch einfacher ist.
Bei uns haben aber eben viele (fast alle) mit den Zahlungen im November und Dezember gerechnet und nicht erst nächstes Jahr.
Erstellt am 27.10.2016 um 16:29 Uhr von celestro
Ich würde sagen, der AG hat entweder keine Ahnung, oder Euch clever an der Nase herum geführt. Die Zuständigkeit des GBR beschränkt sich auf Dinge, die "quasi nur übergeordnet regelbar" sind. Die Regelung, wann diese Zahlung erfolgt, läßt sich aber ohne Probleme (wie schon der Begriff "weil es wohl buchhaltungstechnisch einfacher ist"), regional verhandeln.
Ich sehe daher den GBR als völlig falsche Anlaufstelle an und der AG hätte die Sache mit den regionalen BR klären müssen.
P.S. Vorsicht walten lassen sollte man nur für den Fall, daß es keinen Anspruch auf die Zahlungen gibt. Wenn die GF sich auf den Standpunkt stellt: "entweder ich kann das gleichzeitig auszahlen oder es gibt gar nichts", könnte man sich ggf. selbst ins Knie schießen.
Erstellt am 27.10.2016 um 16:38 Uhr von gironimo
.... wobei hier die Zahlung ansich ja schon angekündigt ist. Es geht nur um den Zeitpunkt der Auszahlung (§ 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG). Wendet Euch doch einfach an den AG und teilt ihm mit, dass ihr mit dem Termin nicht einverstanden seid, und ihr Euch in der Mitbestimmung seht.
Erstellt am 27.10.2016 um 16:45 Uhr von Pjöööng
Ehe man hier vorschnell mit dem Arbeitgeber in den Streit eintritt, sollte man die Rechtsgrundlage der Zahlung genau überprüfen. Nicht dass man hier eine ganz böse Überraschung erlebt.
Erstellt am 28.10.2016 um 08:05 Uhr von Lowrider
Es geht darum: https:www.igmetall.de/tarifergebnis-textile-dienste-2016-23527.htm
1 Unternehmen mit GBR dazu 4 Betriebe mit jeweils örtlichen BR
Erstellt am 28.10.2016 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Lässt der Tarifvertrag denn betriebliche Regelungen über den Auszahlungszeitpunkt zu?
Ich würde hier vermuten, dass weder Ihr, noch der GBR hier irgendetwas abschließen könnt.