Erstellt am 26.10.2016 um 20:30 Uhr von Moreno
Also meiner Ansicht nach müssen sie raus und ob es nötig tut ein Cateringservice für ne Betriebsversammlung zu holen.....
Erstellt am 26.10.2016 um 20:40 Uhr von Hoppel
@ antonia
Hat denn der AG schon erklärt, dass er die Kosten für den Cateringservice übernhemen möchte?
Nein? Dann erübrigt sich die Frage sowieso oder gib es einen edlen Spender, der die Kosten übernehmen möchte?
Erstellt am 27.10.2016 um 01:04 Uhr von antonia
Der AG übernimmt die Kosten
Erstellt am 27.10.2016 um 06:12 Uhr von BRHamburg
Wärend der Versammlung dürfen nur Mitarbeiter und geladene Gäste anwesend sein.
Warum zahlt der Arbeitgeber das Catering? Wenn es eine Art WWeihachtsfeier sein soll würde ich die beiden Veranstaltungen einfach trennen. Erst eine kurze Betriebsversammlung mit den Berichten und Aussprache. Und im Anschluss noch ein nettes Beisammensein mit Catering und Smalltalk.
Erstellt am 27.10.2016 um 07:31 Uhr von antonia
Wir haben einige Mitarbeiter die vor der Versammlung bereits bis zu 350 km fahren um zu kommen. Daher konnten wir auch ein Catering gut argumentieren. ich habe mir schon gedacht das die Mitarbeiter der Cateringfirma dann wohl raus müssen. Schade, aber was solls.
Erstellt am 27.10.2016 um 07:44 Uhr von gironimo
Ich kenne es nur so, dass der Service vor dem Eingang stattfindet. Das stört dann auch nicht die Versammlung.
Erstellt am 27.10.2016 um 12:10 Uhr von Pjöööng
Die "Nichtöffentlichkeit" der Betriebsversammlung ist eine andere als die "Nichtöffentlichkeit" der Betriebsratssitzung. Die Anwesenheit von Hilfskräften bei einer Betriebsversammlung dürfte regelmäßig nicht zu beanstanden sein.
Erstellt am 27.10.2016 um 12:14 Uhr von antonia
Das wäre optimal. Irgendwie kann ich mir auch nicht vorstellen, das es auf den ganz großen Versammlungen so ganz ohne geht. Aber klärt mich gerne auf.
Erstellt am 27.10.2016 um 14:34 Uhr von Pjöööng
Schau mal im Fitting im § 42 in die Rn 15-23 und Rn 43-50.