Erstellt am 26.10.2016 um 15:17 Uhr von gironimo
Eiserne Regel. Wenn jemand behauptet, etwas stünde im Gesetz immer die Rechtsquelle erfragen.
Erstellt am 26.10.2016 um 15:21 Uhr von Globalino
das haben wir. Konnte man natürlich nicht. Aber die Arge würde das nicht akzeptieren.
Erstellt am 26.10.2016 um 15:39 Uhr von gironimo
Du kannst Dir ja mal einen Leitfaden zur Kurzarbeit aus dem Netz fischen oder die Arge direkt fragen.
Ich würde die Perso aus der Nummer aber nicht herauslassen. Sie möge Ihre Behauptungen unter Vorlage von Unterlagen (siehe auch § 80 Abs. 2 BetrVG) belegen; anderenfalls müsse der BR ein Rechtsgutachten einholen (Kosten trägt der AG)