Erstellt am 21.10.2016 um 23:55 Uhr von Catweazle
Der Ausgleichszeitraum beginnt mit der erstmaligen Über- oder Unterschreitung der Wochenarbeitszeit.
Erstellt am 22.10.2016 um 09:41 Uhr von gironimo
Bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ist der BR ja vorab in der Mitbestimmung. Er muss also mit dem AG konzeptionelle Überlegungen anstellen - also eine Vorschau.
Erstellt am 23.10.2016 um 11:28 Uhr von ganther
Ich würde einfach mal die Gewerkschaft fragen die hat es schließlich vereinbart
Erstellt am 23.10.2016 um 11:50 Uhr von nicoline
ganther,
die Gewerkschaft legt in Verhandlungen die Dauer des Ausgleichszeitraumes fest, mehr nicht.
Wenn der Ausgleichszeitraum 52 Wochen beträgt kann man sagen, dass der AG bei diesem Tarifabschluss die Nase vorn hat. Er hat sehr lange Zeit, den Durchschnitt der wöchentlichen Arbeitszeit zu erfüllen und es ist ziemlich schwer, da den Überblick zu behalten.
Als BR, der die Kontrolle ausüben muß, hat man nur eine Chance dem Kontrollchaos zu begegnen, wenn man hier Regeln vereinbart.
Bei der Länge dieses Ausgleichszeitraums muss es eigentlich eine 52 Wochen Planung der Dienstpläne geben , wie soll man sonst kontrollieren, ob die tarifliche Vorgabe eingehalten wird?
Dann muss man vereinbaren, ob die 52 Wochen identisch sind mit dem Kalenderjahr, oder, ob die erste Woche, in der mehr oder weniger gearbeitet wird, 52 Wochen später ausgeglichen sein muss. Ich könnte jetzt endlos weiterschreiben.
Pillepallepum
Mein Rat ist, schließt dazu unbedingt eine BV ab und macht das unbedingt mit einem Sachverständigen!
Erstellt am 23.10.2016 um 12:04 Uhr von nicoline
PS:
vielleicht magst du hier mal reinschauen, aber vielleicht bist du danach auch noch mehr verwirrt:
http://www.tobias.michel.schichtplanfibel.de/auk%20ausgleichszeitraeume%204-2011.pdf
Erstellt am 23.10.2016 um 13:43 Uhr von Hoppel
@ Pillepallepum
"Unser Tarifvertrag sagt aus 5 Tage Woche und die wöchentliche Arbeitszeit kann bis auf 56 Stunden verlängert werden wenn in einem Ausgleichzeitraum von 52 Wochen die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden nicht überschritten wird."
Das ist schwer erklärungsbedürftig!
Ich halte es für ausgeschlossen, dass ein TV bei einer 5-Tage-Woche eine wöchentliche AZ von bis zu 56 Stunden zulässt; Ausgleichszeitraum hin oder her ...
Entweder fallen regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst in die Arbeitszeit oder man darf lt. TV von der 5 Tage Woche abweichen.
Um welchen TV handelt es sich denn?
Erstellt am 23.10.2016 um 13:55 Uhr von ganther
Also zu unserem TV gibt es sogar eine Protokollnotiz in der es definiert wird...
Erstellt am 23.10.2016 um 16:37 Uhr von nicoline
Erstellt am 23.10.2016 um 20:33 Uhr von Pillepallepum
Groß und Außenhandel MV ist der Tarif und es steht in der Regel ist Eine 5 Tage Woche vorgesehen. Keine Bereitschaftsdienste
Erstellt am 24.10.2016 um 09:02 Uhr von nelchen
Mich interesseiert in diesem Zusammenhang nach- wie- vor wie ich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit berechne....