Ein Mitarbeiter ist sehr schwierig im Umgang. Das wirkt betriebsstörend auf seinen unmittelbaren Kollegen. Der Chef von der Abteilung hat versucht diesen Mitarbeiter deshalb zu versetzen, aber hat es nicht durchgekriegt. Jetzt hat der eine Kollege durch sein Amt als Betriebsratsmitglied einen Anwalt kontaktiert, um herausfinden welche Chancen man hat, diesen „schwierigen“ Mitarbeiter rauszukriegen. Die Kosten für diese Anwaltsberatung trägt der Arbeitgeber.

Ist so ein Fall eine Aufgabe des Betriebsrats?
Besteht hier Interesse-Konflikte?