Erstellt am 20.10.2016 um 21:17 Uhr von Zappelmann
Welche Zeitguthaben?
Er kann selbstverständlich an der Sitzung teilnehmen, es ist ein Ehrenamt und was er in seiner Freizeit macht, ist sein Ding.
Erstellt am 20.10.2016 um 21:30 Uhr von HeikoHoffmann
Wir sind ein drei Schicht Betrieb und die Zeit was vor oder nach der regulären Arbeitszeit ist kommt auf ein Zeitkonto welches man dann bauen muss. Da dieses Mitglied gerne Stunden sammelt um Freitags nicht arbeiten zu müssen. Ich bin der Meinung das wenn jemand Urlaub hat und es genügend Ersatzmitglieder da sind besteht kein Grund das wer in seinem Urlaub so Stunden sammelt. Ich weiß leider nur nicht ob es da eine Regelung gibt
Erstellt am 21.10.2016 um 00:30 Uhr von alterMann
Wenn ein BRM während seines Urlaubs an den BR-Sitzungen teilnehmen will, kann es das tun. Einen Anspruch auf Entlohnung in dieser Zeit hat es aber nicht, auch nicht in Form von Zeitgutschriften.
Erstellt am 21.10.2016 um 01:49 Uhr von BloodyBeginner
Genau, eine Teilnahme an Betriebsratssitzungen während Urlaub, Krankeinschein oder auch in Elternzeit ist schon auf anderem Wege bezahltes privates Freizeitvergnügen. Dafür gibt's dann auch keine Zeitgutschriften.
Erstellt am 21.10.2016 um 05:58 Uhr von HeikoHoffmann
Danke das dachte ich mir auch, aber wo genau steht das?
Erstellt am 21.10.2016 um 07:09 Uhr von gironimo
Das ergibt sich aus der Rechtsprechung. Lese doch mal die Kommentare zum BetrVG zum Thema Betriebsratssitzung; z.B. den Fitting oder Däubler.
Erstellt am 21.10.2016 um 07:14 Uhr von nicoline
HeikoHoffmann,
schau mal hier rein:
https:www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/rechtsprechung-betriebsratstaetigkeit-waehrend-des-urlaubs-ist-ein_144_137446.html
Erstellt am 21.10.2016 um 07:48 Uhr von HeikoHoffmann
danke für den Link, genau wegen diesem Link bin ich auch stützig geworden
Erstellt am 21.10.2016 um 07:59 Uhr von titapropper
Landesarbeitsgericht Cottbus, 2CA 147/12.
Erstellt am 21.10.2016 um 09:41 Uhr von celestro
Ich sehe hier aber nur ein "der Urlaub wird nicht unterbrochen". Von "es gibt dafür keine Zeitgutschrift" lese ich da rein gar nichts.
Und ob man das eine aus dem anderen so einfach folgern kann ?
Erstellt am 21.10.2016 um 10:19 Uhr von titapropper
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE120016010&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Erstellt am 21.10.2016 um 10:33 Uhr von celestro
Das Ding haben wir jetzt 3 Mal hier im Topic. Und dennoch ist in der Entscheidung keine Rede davon, ob z.B. die Zeit der Sitzung angerechnet werden muß. Es geht um die (Nicht-)Unterbrechung von Erholungsurlaub und man bekommt die An- und Abreise nicht vergütet. Aber ob z.B. die Zeit der Sitzung, aufs Stundenkonto zum Abfeiern geht, darüber steht doch da gar nichts.
Erstellt am 21.10.2016 um 13:55 Uhr von Zappelmann
Und warum sollte sie?
Die Zeit ist doch schon bezahlt.
Erstellt am 21.10.2016 um 15:55 Uhr von nicoline
celestro,
*Aber ob z.B. die Zeit der Sitzung, aufs Stundenkonto zum Abfeiern geht, darüber steht doch da gar nichts.*
Stimmt! Ich sehe es aber anders herum: Wenn die Stunden gutgeschrieben werden müssten, würde es da stehen. Es steht aber:
Rechtsfolge ist jedoch nicht, dass der bewilligte Urlaub rechtlich unterbrochen
***und der Tag der Betriebsratstätigkeit nicht auf den Jahresurlaub angerechnet wird.***
Das Betriebsratsmitglied opfert vielmehr freiwillig einen Urlaubstag für die Betriebsratsarbeit
Damit ist für mich geklärt, dass es keine Stundengutschrift gib, sondern, dass es eben sein Privatvergnügen ist, wenn er einen Tag Urlaub für BR Tätigkeit opfert. Es ist ihm nicht verboten, mehr aber auch nicht!
Erstellt am 21.10.2016 um 15:55 Uhr von celestro
@ Zappelmann
Wenn die Person im Urlaub zur Firma fährt, hat Sie zwar bezahlt frei. Aber es wird ja nicht als "Zeit auf der Arbeit" gezählt. Das es den Urlaub nicht unterbricht und man den Tag nicht zurück bekommt ... geschenkt. Aber es zählt nicht mal als Stunden, die man abfeiern kann ?
Erstellt am 21.10.2016 um 16:41 Uhr von Tester
Vielleicht das angeführte Urteil einfach mal lesen und nicht nur den Leitsatz:
ArbG Cottbus · Urteil vom 15. August 2012 · Az. 2 Ca 147/12
43 "Vorliegend konnte die Betriebsratstätigkeit jedoch nicht aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Der Kläger hätte ohne Weiteres ein Vertretungsmitglied während seines Urlaubs entsenden können. Der Kläger hat aus persönlichen Gründen an der Sitzung des Konzernbetriebsrats während seines Urlaubs teilgenommen. Die Unterbrechung des Urlaubs eines Betriebsratsmitglieds, um an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen, erfolgt nicht aus betriebsbedingten Gründen, so dass kein Anspruch auf entsprechende Vergütung von Mehrarbeitsstunden besteht, vergleiche dazu die einhellige Auffassung (zur Unterbrechung des Urlaubs) bei Fitting, 22. Auflage, BetrVG § 37 Rn. 87 und Erfurter Kommentar – Koch, § 37 BetrVG Rn. 10; GK-Wiese/Weber § 37 BetrVG, Rn. 84 und Richardi /Thüsing, § 37BetrVG, Rn. 46."
Wenn das BRM sich überlegt in seinem Urlaub BR-Tätigkeit auszuüben, dann tut er das nicht betriebsbedingt außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit, insofern greift § 37 III BetrVG nicht.
Erstellt am 21.10.2016 um 20:24 Uhr von Zappelmann
@celestro
Es ist so. Wenn du im Urlaub bist, ist es egal, ob du angeln gehst, ein Museum besuchst, oder ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein oder eben als Betriebsrat ausführst. Es ist DEINE Entscheidung, du musst ja nicht an der Sitzung teilnehmen ...
Erstellt am 22.10.2016 um 06:48 Uhr von etugruber
Also bei uns bekommt derjenige der zur Sitzung kommt ein Ersatztag.
Er verschenkt ja ein Urlaubstag. Jetzt kommt wieder " Er muss ja nicht kommen..."
Jeder der schon lange genug im BR ist, weis, was die BR Kollegen manchmal für ein Mist machen wenn man nicht da ist.....
Erstellt am 22.10.2016 um 10:13 Uhr von nicoline
etugruber,
ist doch schön, wenn das bei euch so gehandhabt wird. Hier ging es aber darum, ob ein Anspruch auf Gutschrift besteht und das ist eben nicht so.
Erstellt am 24.10.2016 um 09:07 Uhr von titapropper
@ etugruber
Vorsicht: Präsentismus ist eine Krankheit! Nur gut, das alles perfekt läuft wenn du an den Sitzungen teilnimmst und deine Kollegen scheinbar ...naja.....