Erstellt am 20.10.2016 um 12:24 Uhr von Challenger
Tach auch,
Ihr seid nach wie vor handlungsfähig. Ihr seid sogar noch beschlußfähig, wenn nur zwei
BR-Mitglieder an der Sitzung teilnehmen. Wenn jedoch ein Mitglied aus dem BR ausscheidet,
sind Neuwahlen erforderlich.
Erstellt am 20.10.2016 um 13:45 Uhr von Zappelmann
Man sollte allerdings darüber nachdenken, ob das in dieser Konstellation vernünftig ist. Betriebsratsarbeit besteht NICHT nur aus Sitzungen ...
Erstellt am 20.10.2016 um 13:51 Uhr von Pershing
Klar Zappelmann,aber im Moment gilt es,diese Zeit zu überbrücken,da es keine andere Möglichkeit gibt.
Erstellt am 20.10.2016 um 14:12 Uhr von celestro
"da es keine andere Möglichkeit gibt."
Ist das so ?
Erstellt am 20.10.2016 um 16:00 Uhr von Pershing
Ja celestro...niemand anderes dabei,der nur annähernd Interesse am BR Job hätte.