Erstellt am 19.10.2016 um 21:25 Uhr von Ernsthaft
Schau hier bitte einmal rein: http://www.arbeitsrechte.de/gewohnheitsrecht/
Erstellt am 20.10.2016 um 07:57 Uhr von gironimo
>Gewohnheitsrecht greift nicht für Arbeitsverträge<
wie meinst Du das konkret.
Erstellt am 25.10.2016 um 20:12 Uhr von Petrasfrage
ich versuche es mal verständlicher zu schreiben.
Damit meine ich, dass Gewohnheitsrecht nicht für Arbeitsverträge anwendbar sind. z.B. befristete interne Versetzung auf eine höhere Position. Soll heißen. AG befördert einen AN zum Teamleiter und diese Anstellung ist nur befristet auf 1 Jahr. Danach wieder für 1 Jahr. danach wieder für 1 Jahr.
Und das Gewohnheitsrecht greift bei gleichbleibender Bedingung nach 3 Jahren. Aber auch nur bei freiwilliger Leistung. Prämien, Weihnachtsgeld usw. Oder irre ich mich