Hallo Betriebsräte,

wir sind ein nicht tarifgebundener, 24/7 bei 40 Wochenstunden arbeitender Mittelständler und haben ein kurioses Problem:

Unser AG möchte ab 2017, dass in solchen Wochen, in denen ein oder mehrere Feiertage enthalten sind, die AN trotzdem 5 Tage Urlaub nehmen (also der Urlaub auch für den oder die Feiertage genommen wird).

Gefunden habe ich dazu nur den § 3 (2) des BUrlG und ein relativ frisches Urteil des BAG (9 AZR 430/11, Urteil vom 15. Januar 2013), das aber mMn auf uns nicht anwendbar ist. Da die Anordnung für viel Wirbel gesorgt hat - wie ist hier die Rechtslage und inwieweit ist der BR hier in der Mitbestimmung?

Dankeschön,

der geschundene