Hallo Kolleginnen und Kollegen,
bezüglich der Versendung von Tagesordnungen und Protokollen wie schon mal besprochen, möchte unser Vorsitzender es weiterhin so führen, das der GF die Tagesordnung bekommt und allen BRM sowie ErsatzBRM die Protokolle zusendet. Trotz meiner Belehrung erfolgt keine Reaktion. Inwiefern macht dich der Rest des Gremiums strafbar, wenn der Vorsitzende sich weigert. Haftet der Rest des Gremiums mit? da ich mich belesen habe, und das Protokolleinsicht nur die ordentlich BRM haben, wegen Geheimhaltung usw.
Ist es Gesetzeswidrig oder kann nicht soviel passieren.
Beste Grüße