Erstellt am 30.09.2016 um 21:03 Uhr von Zappelmann
Warum hängt er nicht das Protokoll gleich ans schwarze Brett? Denkt mal über die Abwahl des Vorsitzenden nach ...
Erstellt am 30.09.2016 um 21:19 Uhr von ChristianPfalz
Finde ich genauso.
da können wir auch die Protokolle als Flugblätter in den Eingangsbereich auslegen.
Er meint eben, das jeder ein Informationsrecht hat und wir kein Geheimrat sind.
Jedenfalls gib es Gesetze ,die dies nicht erlauben. nur meine Frage,inwieweit der Rest des Gremiums für dieses fehlverhalten mithaftet. sollte mal irgendein mitarbeiter rechtliche Schritte einleiden wollen.
Erstellt am 30.09.2016 um 21:54 Uhr von Moreno
Meinst Du etwa die kommen alle ins Gefängnis? ;-) Ne versucht den BRv zu überzeugen, dass er es falsch macht und wenn er es nicht kapiert dann halt Abwählen!
Erstellt am 30.09.2016 um 22:50 Uhr von Souvereign
Ich wüßte nicht, welche "Strafe" darauf stehen sollte, der GF die Protokolle zuzusenden. Es wäre total bescheuert ... JA. Aber es ist schon richtig ... der BR ist kein Geheimrat und wenn der BR beschließt, das so weiter zu machen, wüßte ich keine Handhabe dagegen.
Aber nochmal ... ein BR, der so etwas macht, wäre für mich kein AN-Vertreter mehr und ich würde ALLES versuchen, um ihn abzusägen.
Erstellt am 01.10.2016 um 02:03 Uhr von Challenger
Tach auch Christian,
Euer BRV kann jedenfalls meiner Auffassung nach nicht ohne entsprechende Beschlufassung
dem AG einfach die TO einer jeden Sitzung rüberschieben. Frag ihn in der nächsten Sitzung,
auf welcher Rechtsgrundlage er glaubt, so handeln zu können.
Wenn er weiterhin so verfährt würde ich Dir/Euch empfehlen, einen Aushang und/oder Flyer
unter die Belegschaft zu verteilen. Ich kann Dir, sofern gewünscht, einen entsprechenden
Entwurf formulieren.
Erstellt am 01.10.2016 um 06:18 Uhr von ChristianPfalz
Hallo Champagner!
Flyer in Form von, der Belegschaft zeigen wie dumm ihr BR ist, weil sie alle Daten versenden, oder Info Flyer mit stichpunkten über Verlauf der Sitzungen.
Wenn du dir die Zeit und Mühe für uns gibst, wäre ich sehr dankbar darüber.
Beste Grüße
Erstellt am 01.10.2016 um 07:33 Uhr von Zappelmann
Weder noch!
Sitzungen sind nun mal nicht öffentlich und somit geht es auch keinen etwas an, wie sie verlaufen sind oder wie da abgestimmt wurde, oder ...oder ...
Informationen über Ergebnisse, über Verhandlungen (nicht den Stand!, das weckt vielleicht falsche Erwartungen), usw. solltet ihr regelmäßig geben.
Ihr müsst schon Öffentlichkeitsarbeit machen, aber nicht mit BR-Interna.
Ersatzmitglieder sind, solange sie nicht nachgerückt sind, ganz normale Mitarbeiter, also Öffentlichkeit. Wenn sie nachrücken können sie sich informieren.
Erstellt am 01.10.2016 um 09:28 Uhr von gironimo
Strafbar - könnte ja höchsten sein , wenn das Protokoll Dinge enthält, die Paragraph 120.2 BetrVG nach sich ziehen können; sonst kommt bei Verfehlungen eher der Paragraph 23 BetrVG in Frage.
Aus meiner Sicht kommen nur zwei Möglichkeiten in Betracht : Entweder der BRV lässt es ab sofort sein, die Protokolle weiterzugeben oder ihr wählt ihn ab.
Erstellt am 01.10.2016 um 22:28 Uhr von alterMann
Für den Fall, das Ihr den BRV weiter BRV sein lassen wollt, dann könntet Ihr es auch mit einer Vereinbarung versuchen:
Der BRV nimmt die Nichtöffentlichkeit der Sitzung vorläufig ernst und verteilt keine Infos an den AG, bis er ein Seminar für Vorsitzende besucht hat. Dort wird man ihm die Sachlage sicher gerne erläutern.
Erstellt am 03.10.2016 um 11:30 Uhr von Challenger
Hallo Christian,
durch Deinen Beitrag vom 01.10./6:18 fühle ich mich irgendwie veralbert, Oder täusche ich mich?
Erstellt am 04.10.2016 um 21:50 Uhr von ChristianPfalz
Hallo Challenger!
wenn dem so ist, möchte ich mich entschuldigen. War nicht bewusst.
Mir war aber die Frage sehr ernst, da ich wirklich vor lauter Bäume bald kein Wald mehr sehe.