Erstellt am 30.09.2016 um 15:24 Uhr von gironimo
Der AG sollte derjenige sein, der an erster Stelle erkennt, dass hier BR-Arbeit aus betrieblichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit notwendig war. Er also die Zeit ausgleichen muss.
Aber das wäre dann die Ausnahme. Es ist nicht Sinn der Sache, die BR-Arbeit wegen verfehlter Personalplanung einzuschränken.
Wenn Ihr für Eure Fahrer etwas erreichen wollt, sollte nicht der Betriebsrat der erste sein, der den Schuh, der für den AG bestimmt ist, anzieht und auf seine Rechte verzichtet.
Andererseits - wenn Euer Kollege unbelehrbar ist - was wollt Ihr dem AG vorwerfen.
Erstellt am 30.09.2016 um 15:28 Uhr von Reifenrüde
Wir werfen dem AG nix vor.Nicht mal verfehlte Personalplanung.Brauchbare Fahrer sind schwer zu finden.
Erstellt am 30.09.2016 um 17:20 Uhr von Pickel
BR ist ein Ehrenamt und es spricht nichts dagegen, dies auch mal ernst zu nehmen und für das Ehrenamt auch privat Zeit aufzuwenden, sofern dies für ihn iO ist.
Erstellt am 30.09.2016 um 21:57 Uhr von Moreno
Na der Kollege will halt in Ruhe arbeiten und dann sein Ehrenamt erledigen. Ich persönlich würd dies so nicht machen aber jeder führt sein Amt eigenverantwortlich aus.
Erstellt am 02.10.2016 um 11:13 Uhr von BRHamburg
Wer trifft den die Entscheidung das die notwendige BR Arbeit nicht in der persönlichen Arbeitszeit erledigt werden kann? Wenn diese Entscheidung vom Kollegen selber getroffen wird ( Motto: Ich kann / will die anderen Kollegen nicht im Stich lassen) ist das zwar ganz nett. Nur dann ist es auch Freizeit und keine Arbeitszeit. Ansonsten wäre es eine Bevorzugung auf Grund von BR Tätigkeiten.