Erstellt am 26.09.2016 um 13:46 Uhr von celestro
Da es ein Eingriff in das Recht am eigenen Bild ist, sehe ich hier durchaus eine Mitbestimmung. Und wenn es am Ende wirklich auf "ich will nur wissen, wer wer ist" hinaus läuft, Euch durchaus in der "Pflicht", dem einen Riegel vorzuschieben.
Ob an diesem "Vorwurf" allerdings was dran ist, habe ich so meine Zweifel.
Erstellt am 26.09.2016 um 13:50 Uhr von Pummelfee
Hi,
ich würde mal sagen, das tragen eines Dienstausweises gehört zum Ordnungsverhalten, insofern ist das in der Mitbestimmung. Und wenn der Geschäftsführer ein Photo von seinen Mitarbeitern wünscht um sich die Gesichter besser einzuprägen oder was auch immer berührt dies den Datenschutz und das Recht am eigenen Bild. D.h. Dienstausweis mag ja noch gerechtfertigt sein aber ein speichern dieser Bilder, zumal noch zu einem anderen Zweck, halte ich für äußerst bedenklich - dem müsste jeder Fotografierte zustimmen.
Erstellt am 26.09.2016 um 13:56 Uhr von gironimo
Also : Ansatzpunkt für den BR : Paragraph 87 Abs.1 Nr. 1 BetrVG
Erstellt am 26.09.2016 um 17:57 Uhr von ChristianPfalz
Ich vermute mal ganz stark ,euer GF möchte gewisse Betrügereien vermeiden oder sogar unterbinden.
Das auch wirklich der Herr Meier auf der Arbeit ist und nicht dessen Saufkumpel, weil Hr. Meier sich einfach mal einen schönen Lenz machen möchte.
Und wenn man bei euch nie weiß wo man eingesetzt wird ,weiß man auch nicht welchen Vorarbeiter man bekommt.
Und damit man sich da sicher sein kann,dass wirklich der Hr. Meier auf Arbeit erscheint ,macht man das.
Simens-Bosch-VW-Audi- ,haben alle grosse Unternehmen.
Erstellt am 26.09.2016 um 18:21 Uhr von gironimo
Ich finde nur, dass es nicht Aufgabe des BR ist, Vermutungen über das Ansinnen des AG anzustellen. Er möge sich erklären. Dann formuliert der BR, der ja in der Mitbestimmung ist, seine Vorstellungen und man einigt sich über eine BV zu diesem Thema.
Erstellt am 26.09.2016 um 18:53 Uhr von ChristianPfalz
Natürlich ist es nicht BR Aufgabe, da gebe ich Dir zu 100% Recht, Der AG liegt in der Beweispflicht, und nicht der BR.
Dennoch ,muss erst der Sachverhalt geprüft werden ,dann erörtern ,dann prüfen welches Recht anzuwenden ist.
Denn § 87 Abs.1Nr.1 Verhalten und Ordnung ,könnte man nämlich durchaus verwenden. Falls der GF meine Vermutung ,als Grund angeben sollte.
Erstellt am 26.09.2016 um 19:21 Uhr von Pjöööng
Zitat (ChristianPfalz):
"Ich vermute mal ganz stark ,euer GF möchte gewisse Betrügereien vermeiden oder sogar unterbinden.
Das auch wirklich der Herr Meier auf der Arbeit ist und nicht dessen Saufkumpel, weil Hr. Meier sich einfach mal einen schönen Lenz machen möchte."
Solche Konstrukte sind wir eigentlich nur von unserem LKW-fahrenden "Gewerkschaftssekretär" gewohnt,
Erstellt am 27.09.2016 um 07:40 Uhr von WillsWissen
"Wir arbeiten im öffentlichen Dienst an vielen verschiedenen Standorten und niemanden ist klar, was wir mit einem Dienstausweis sollen..."
Grundsätzlich würde ich einmal annehmen, dass ihr euch an den vielen verschiedenen Standorten ausweisen sollt.
Oder glaubt ihr jedem der bei Euch zur Tür hereinkommt, dass er/sie zu Eurem Unternehmen gehört.
Alle weiteren Vermutungen was der AG damit anstellen will, kann ich nicht beurteilen.
Manchmal macht es einfach Sinn den AG zu fragen.
Erstellt am 27.09.2016 um 10:17 Uhr von celestro
"Simens-Bosch-VW-Audi- ,haben alle grosse Unternehmen."
Das stimmt zwar, aber die haben den normalerweise als Zugangsausweis. Weil in den großen Betrieben die Sicherheitsleute nicht jeden kennen können.
Erstellt am 27.09.2016 um 10:27 Uhr von Pjöööng
Wenn man die Beiträge hier liest, könnte man meinen, Firmen. oder Dienstausweise seien des Teufels...
Grundsätzlich ist gegen solche Ausweise nichts einzuwenden, es besteht allerdings Mitbestimmung bezüglich der Gestaltung und der Benutzung.
Erstellt am 27.09.2016 um 15:17 Uhr von celestro
"Wenn man die Beiträge hier liest, könnte man meinen, Firmen. oder Dienstausweise seien des Teufels..."
Also ich lese hier nichts, was mich zu einer derartigen Meinung führen könnte.