Erstellt am 25.09.2016 um 10:29 Uhr von gironimo
Allein wenn man sich den Gegenstand der Zertifizierung ansieht, stellt man fest, dass die meisten Punkte der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen.
Natürlich könnte man sich auf den Standpunkt stellen, dass ein eventueller (Mängel-)Bericht genügt, um den Informationsansprüchen gerecht zu werden. Das sehe ich aber nicht so.
Da der BR bei Begehungen z.B. der BG mit zu beteiligen ist, ist er aus meiner Sicht auch hier dabei.
Sprecht doch einfach den "Auditor" direkt an. Wenn der wirklich gut ist, wird er wahrscheinlich selbst nach dem BR fragen.
Erstellt am 25.09.2016 um 11:26 Uhr von BrauseBär
Sorry Giro, aber was hat das jetzt mit der Beantwortung der hier gestellten Frage zu tun?
@RuSBR
Eine Zertifizierung erhält man doch nur dann, wenn das in dieser geforderte auch erfüllt wird. Hierzu bedarf es ja auch immer eines Nachweises aufgrund einer Prüfung durch den Aussteller. Sie ist also immer Bestandteil einer Zertifizierung und ein AG kann hier keine eigenen Regeln aufstellen.
Erstellt am 25.09.2016 um 14:14 Uhr von gironimo
Wenn ich die Frage richtig verstehe, geht es nicht darum, dass das Zertifizierungsverfahren ansich durch den BR in Frage gestellt wird, sondern um die Begehung selbst.
Nur so nebenbei : Bei Begehungen dieser Art, ist bei uns der BR selbstverständlich immer dabei.
Erstellt am 26.09.2016 um 09:38 Uhr von Pickel
Gironimo, du liegst leider absolut daneben.
Nur weil einzelne in der Zertifizierung geregelte Punkte mitbestimmungspflichtig sind, ergibt sich doch kein Teilnahmerecht an der Zertifizierung selber.
Die Zertifizierung ist die Überprüfung, ob die (mitbestimmten) Regelungen entsprechenden Vorgaben genügen. An dieser Überprüfung wird kein BRM teilnehmen müssen.