Erstellt am 23.09.2016 um 14:21 Uhr von gironimo
Nicht unbedingt (es sei denn, die Angelegenheit ist ohnehin einer Frist unterworfen).
Ihr könntet aber beschließen, dass der BRV eine Frist hat - oder - wenn Ihr den Eindruck habt, der BRV will nicht - beschließt Ihr, dass ein anderes BR-Mitglied den Beschluss übermittelt.
Erstellt am 23.09.2016 um 15:10 Uhr von Pjöööng
Wenn der BR einen Beschluss gefasst hat, der der Übermittlung an den Arbeitgeber bedarf, dann beinhaltet dies auch automatisch die Verpflichtung des Vorsitzenden, diesen Beschluss an den Arbeitgeber zu übermitteln, er darf nicht entscheiden, diesen Beschluss nicht zu übermitteln! Wenn der BR den Eindruck hat, der BRV "wolle nicht", so hat er diesem das Mißtrauen auszusprechen und einen neuen BRV zu wählen!
Im Fitting findet man nichts zu der Frage. Aber ich würde davon ausgehen, dass der Beschluss (wenn nicht anders beschlossen) unverzüglich zu übermitteln ist, in jedem Falle aber so rechtzeitig, dass er noch seine rechtliche Wirkung entfaltet.
Eine Frist zu setzen ist hier eher kontraproduktiv, da dies ja bedeutet, dass die Handlung nach Verstreichen der Frist gar nicht mehr vorgenommen werden kann.
Erstellt am 23.09.2016 um 23:36 Uhr von Question