Hallo,

wir haben eine BV die besagt dass Schichtpläne 14 Tage vorher aushängen sollen. Der Arbeitgeber hält sich nicht daran, meisst werden die Schichtplane 7-10 Tage vorher ausgehangen.
Der Arbeitgeber sagt uns, dass er sich bemüht aber es nicht immer möglich ist die 14Tagefrist einzuhalten. Er sagt uns auch, das in der BV "soll" nicht "muss" steht. Dementsprechend er seiner Meinung nach keine wirkliche Pflicht hat 14 Tage vorher auszuhängen.

Gibt es eine gesetzliche Regelung hierzu?
Können wir irgendwie den Arbeitgeber zwingen sich an die Sollbestimmung der BV zu halten?

Vielen Dank und beste Grüsse
PaulBreitner