Hallo zusammen, folgende Frage bewegt uns. Wir sind eine Firma die 55km (nördlich) entfernt von Hamburg liegt. Unsere Kollegen wohnen bis zu 80km entfernt (noch nördlicher). Es wurde immer hier in der Werkstatt gearbeitet nun kommen vermehrt Ausseneinsätze im Hamburger Hafen dazu. Die normalerweise immer wie folgt abliefen - Einstempeln um 7 Uhr morgens und dann Abfahrt zum Hafen, dann wieder gegen 3 uhr nachmittags zurück und um spätestens 17 Uhr ausstempeln. Das 5 mal die Woche. Ich glaube nicht das man 5 Mal die Woche immer über die normale vereinbarte Arbeitszeit arbeiten darf. LKW Fahrer dürfen auch nur 2 mal die Woche 10 Stunden und dann wieder nur max 9 Stunden arbeiten. Dann kommt nun dazu, das nun aufgefallen ist, das man ja durch die lange Anfahrt und die Mega Baustellen manchmal erst um 9 Uhr vormittags die Arbeit startet und dann eben nur 6 Stunden max ohne Pause arbeiten kann. Darum sagt der Checf nun, das alle Mechaniker nicht mehr hier sondern direkt in Hamburg anfangen zu arbeiten, das heisst, das sie dort um 7 Uhr morgens sein sollen und dann bis 17 Uhr Abends dort bleiben müssen. Dann aber den Mega Weg nach hause haben.

geht sowas rechtlich? also 5x10 Stunden und den Anfahrtsweg bzw den normalen Sammelpunkt ändern? das ist doch ein Betriebsrisiko oder nicht? Was kann der Angestellt für die Entfehrnung zur Baustelle?

vielen Dank schon im vorraus