Hallo zusammen , ich war auf der Suche nach Auszahlung von Sonderzahlung während Krankengeldbezug und habe hier diesem Link gefunden:

http://www.iww.de/lgp/archiv/begrenzte-verpflichtungen-fuer-arbeitgeber-wiedereingliederung-von-arbeitnehmern--so-meistern-arbeitgeber-diese-grauzone-f367
Hierin steht: Während des Krankengeldbezugs hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf zusätzliche Entgeltleistungen, insbesondere keinen Anspruch auf Gratifikationen, Weihnachtsgelder oder andere Treueboni, weil diese in der Regel bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses nicht ausgezahlt werden. Die Resturlaubsansprüche oder Urlaubsansprüche für das Kalenderjahr verfallen bei nicht wiedererlangter Arbeitsfähigkeit am 31. März des Folgejahrs (§ 7 Abs. 3 BUrlG).  

Nun zu meiner Frage:
Bei uns steht im Vertrag, dass wir unsere Sonderzahlung mit dem November-Gehalt erhalten, sowohl Weihnachtsgeld als auch Urlaubsgeld. Wenn jetzt ein seit Anfang des Jahres erkrankter Mitarbeiter Anfang oder Mitte Dezember wiederkäme, bekommt er denn auch wie alle anderen die Sonderzahlung im November ausgezahlt, also tatsächlich auch während seines Krankengeldbezugs, oder erst dann, wenn er im Dezember wiederkommt, also mit dem Dezember-Gehalt?

Hieraus erschließt noch sich eine Folgefrage. Der Mitarbeiter hat noch über 30 Tage Urlaub, aus 2016 und noch ein paar Tage aus 2015.
Wie lange muß er wieder beschäftigt sein, um Urlaub nehmen zu können? Den kompletten Urlaub wird er ja wohl in diesem Jahr nicht mehr nehmen können? Es macht ja eigentlich auch wenig Sinn, daß der Kollege für ein paar Wochen zurückkommt, und dann wieder für 5 Wochen Urlaub hat. Wäre doch besser, er könnte gleich nach Rückkehr seinen Urlaub nehmen. Ist das irgendwo verbindlich geregelt?