Erstellt am 26.08.2016 um 11:52 Uhr von celestro
Ich nehme mal an, das es keine Reglung dazu gibt, mit wieviel Vorlauf der AG / Vorgesetzte die Anweisung auszugeben hat ? (richtig, richtig, richtig doof)
Erstellt am 26.08.2016 um 11:56 Uhr von Reifenrüde
Erstellt am 26.08.2016 um 12:26 Uhr von gironimo
Ihr solltet überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, eine neue BV zu fordern. Halt eine ohne Freifahrtschein für den AG.
Erstellt am 26.08.2016 um 13:49 Uhr von celestro
@ Gironimo
Den letzten Satz hattest Du gelesen ?
"Die BV ist schon gekündigt und eine Neue in Arbeit."
Erstellt am 27.08.2016 um 21:16 Uhr von DummerHund
http://www.workingoffice.de/office/show/article/sind-kurzfristige-dienstplanaenderungen-erlaubt.html
Erstellt am 27.08.2016 um 21:41 Uhr von Kölner
Besser keine BV als solche selbige!
Damit ist dem AG fast alles gestattet!
Erstellt am 28.08.2016 um 00:10 Uhr von celestro
Richtig ... aber nach dem Link von DummerHund sehe ich das zumindest entspannter.
Erstellt am 28.08.2016 um 10:26 Uhr von Hoppel
BAG, Beschl. v. 17.01.1995, 3 AZR 399/94
"Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs fest. Diese einseitige Leistungsbestimmung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen (§ 315 BGB). Daraus ergibt sich u. a., daß der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren muß.
Die Arbeitsfreistellung muß dem Arbeitnehmer so rechtzeitig mitgeteilt werden, daß er sich noch ausreichend auf die zusätzliche Freizeit einstellen kann.
Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer erst zwischen 15.00 und 17.00 Uhr davon in Kenntnis gesetzt wird, ob er am folgenden Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet ist oder Freizeitausgleich erhält."
Da muss man wohl nicht daran zweifeln, dass eine solche Anweisung nicht vom Direktionsrecht gedeckt ist > "Mitarbeitern wird zur Frühstückspause gesagt das sie nach der Mittagspause nach Hause gehen sollen."
Abgesehen davon würde ich als BR schleunigst und sehr umfangreich von meinen Informationsrechten Gebrauch machen: §§ 92, 92a, 106 BetrVG
Wenn ein AG oder dessen Erfüllungsgehilfe erst so kurzfristig feststellt, dass MA nicht auslastet werden können, stimmt was nicht!